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Unbedingt das kommende Jahr nutzen: Die Förderung für Batteriespeicher läuft nur noch bis Ende 2018 - Elektro Plaggenborg GmbH
Elektro Plaggenborg GmbH

Unbedingt das kommende Jahr nutzen: Die Förderung für Batteriespeicher läuft nur noch bis Ende 2018

Photovoltaikanlagen sind effizient, tragen zum Umweltschutz bei und können die eigenen Stromkosten merklich senken. Insbesondere Anlagen mit einem Batteriespeicher erfreuen sich wegen des hohen Effizienzgrades zunehmender Beliebtheit. Dank eines aktuellen Förderprogramms lassen sich die für den Erwerb und Einbau von Batteriespeichern anfallenden Zusatzausgaben zumeist auf ein erträgliches Maß reduzieren. Interessierte sollten allerdings schnell sein, denn die Förderung gibt es in dieser Form nur noch bis Ende 2018.

Förderung für Neuanlagen und bei Nachrüstung

Vor knapp zwei Jahren ist es gestartet: Das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern. Seit dem 1. März 2016 können die Ausgaben für Batteriespeicher, welche in Verbindung mit einer Solarstrom-Anlage installiert und anschließend an das Stromnetz angeschlossen werden, mit staatlicher Hilfe gesenkt werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Ziel, ein stärkeres Bewusstsein für die positiven Eigenschaften der Erneuerbaren Energien zu schaffen und zugleich die systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie anzukurbeln. Zudem erhofft sich das BMWi, dass die steigende Menge erzeugten Solarstroms künftig leichter in das Energieversorgungssystem integriert werden kann.

Neben der Förderung stationärer Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit neu errichteten Photovoltaik-Anlagen angeschafft werden, umfasst das Programm auch die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einem stationären Batteriespeicher. Zu beachten ist dabei sowohl die allgemeine Regel, dass die betreffende Solarstrom-Anlage erst nach dem 31. Dezember 2012 erstmals in Betrieb genommen worden sein darf, und dass eine nachzurüstende Anlage seit mindestens 6 Monaten im Betrieb sein muss.

Maximale Nennleistung 30 kWp

Bedingung für die Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern ist, dass die Solarstrom-Anlage eine maximale Nennleistung von 30 kWp aufweist. Überdies ist es zwingend erforderlich, dass die Anlage an das Stromnetz angeschlossen ist, wobei höchstens 50 Prozent der Leistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Reine Inselanlagen kommen nicht in den Genuss des genannten Förderprogramms. Ferner ist zu beachten, dass pro Anlage nur ein Batteriespeicher gefördert werden kann. Grundsätzlich gilt dabei: Je größer die Photovoltaik-Anlage ist, desto höher fällt die Förderung für den Erwerb des Batteriespeichers aus. Zunächst liegt der Tilgungszuschuss für alle Systeme bei einem Viertel der für den Batteriespeicher aufgewendeten Investitions- und Installationskosten. Die Höchstgrenze beträgt 2.000 Euro beziehungsweise 2.200 Euro im Fall einer Speichernachrüstung.

Wie komme ich an die Fördergelder?

Die Förderung für Batteriespeicher wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Im Rahmen des Förderprogramms 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ erfolgt ein Tilgungszuschuss für bestehende oder neu aufgenommene Kredite, mit denen die Installation der Photovoltaik-Anlage finanziert wird. Für eigenfinanzierte Anlagen wird kein Geld ausgezahlt. Zudem erfolgt der Zuschuss selbstverständlich immer nur dann, wenn tatsächlich ein Batteriespeicher erworben und installiert wird.

Die Konditionen der KfW sind bei alldem sehr interessant: Ab 1,10 Prozent effektiven Jahreszins können Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich tätige Menschen sowie gemeinnützige Organisationen einen attraktiven Tilgungszuschuss für Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage erhalten. Eine bis zu 20-jährige Zinsbindung ist möglich.

Elektro Plaggenborg unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördergeldern

Da die Förderung nach derzeitigem Stand zum 31. Dezember 2018 eingestellt wird, sollten Interessierte sich unbedingt beeilen. Lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen, sondern kümmern Sie sich so schnell wie möglich um die Beantragung der Fördermittel.

Bei der Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über die beabsichtigte Installation und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage beifügen. Wollen Sie eine bereits vorhandene Anlage nachrüsten, ist die Vorlage eines entsprechenden Angebotes erforderlich. Außerdem sind Sie verpflichtet, die Einhaltung aller für die Förderung nötigen Bedingungen (Leistungsstärke der Anlage, Einspeisung in das öffentliche Netz) nachzuweisen.

Gern können Sie sich bei allen Fragen in diesem Zusammenhang an uns wenden und dürfen mit unserer fachlichen Unterstützung rechnen. Das Team von Elektro Plaggenborg steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

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