In der Plenardebatte zum Wirtschaftsetat am 26.11.2015 hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt, dass er plant das Förderprogramm für Stromspeicher für Photovoltaik-Anlagen nun doch fortzusetzen.Es wird berichtet, dass das Förderprogramm für PV-Speicherbatterien mit einem jährlichen Volumen von 25 Millionen Euro über drei Jahre fortgesetzt werden soll.
Das sind gute Nachrichten für alle, die über eine Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher nachdenken und auch für die, die noch eine Speicherbatterie nachrüsten wollen.
Was besagt das Förderprogramm?
Seit Anfang 2013 ist es möglich, Stromspeicher über einen Förderkredit zu finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet hierzu zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an. Durch das Förderprogramm ist ein erheblicher Investitionsbeitrag geleistet worden, wodurch die Preise für Hausspeicher um ca. 25 Prozent gesenkt worden sind.
Was sind die Bedingungen um dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können?
Für Neuinstallationen und Nachrüstungen gilt:.
- Die PV-Anlage muss eine maximale Leistung von 30 kWp haben.
- Es muss Strom in das Netz des Energieversorgers eingespeichert werden.
- Es wird jeweils nur eine Speicherlösung pro PV-Anlage gefördert.
Zusätzlich sind noch folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der Betrieb des Stromspeichers muss für 5 Jahre zweckgebunden sein.
- Die Förderung gilt nur für in Deutschland installierte Stromspeicher.
- 35 Prozent der installierten Leistung müssen eingespeist werden.
- Es müssen zertifizierte Wechselrichter mit Fernsteuerungsschnittstelle verwendet werden.
- Es muss eine Zeitwertersatzgarantie auf die Speicher von mind. 7 Jahren gegeben werden.
- Die Inbetriebnahme muss durch Fachpersonal bestätigt werden.
Keine Förderung von Prototypen, Eigenbau oder gebrauchten Speicher.
Bestehende Photovoltaik-Anlagen müssen nach dem 31.12.2012 installiert worden und seit mindestens 6 Monaten in Betrieb sein, dann kann der Kredit für die Nachrüstung eines Speichers in Anspruch genommen werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Installation des Speichers bei der eigenen Hausbank gestellt werden. Nach einer Bonitätsprüfung reicht diese den Antrag dann an die KfW-Bank weiter. Wird der Kredit gewährt muss der Solarstromspeicher innerhalb von 18 Monaten errichtet werden.
(Quelle: energie-experten.org)