In der vergangenen Woche haben Vertreter von Bund und Ländern in Berlin zusammengesessen und über die geplante EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)-Reform beraten. Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel planen unter anderem eine Umstellung des Fördersystems im EEG. Kleinanlagenbetreiber sind davon allerdings nicht betroffen.
Die Pläne
Ab 2017 sollen große Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 600 Megawatt ausgeschrieben werden, das Ziel eines Zubaus von 2500 Megawatt Leistung bleibt bestehen. Die garantierte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien soll wegfallen und gefördert werden dann die Anlagen, die mit den wenigsten Subventionen auskommen.
Kritik aus der Energiebranche
Die Pläne stoßen in der Energiebranche auf große Kritik, unter anderem vor dem Hintergrund, dass die Photovoltaik-Nachfrage in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um rund 30 Prozent eingebrochen ist. Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet deshalb damit, dass die Bundesregierung ihre Ausbauziele 2016 zum dritten Mal in Folge deutlich verfehlen wird. Auch deshalb fand am 2. Juni in Berlin eine Demonstration von Vertretern der erneuerbaren Energien, Gewerkschaften und des deutschen Bauernverbandes gegen die EEG-Pläne der Bundesregierung statt.
Photovoltaik-Kleinanlagen bleiben unberührt
Die geplanten Änderungen in der Förderung der Photovoltaik beziehen sich jedoch nur auf Großanlagen ab 750 Kilowatt – ein Wert, der von der klassischen Kleinanlage auf dem privaten Hausdach meilenweit entfernt ist. Für diese Anlagen ändert sich die Vergütung für 20 Jahre nicht, die im EEG 2014 festgelegt ist. Die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in, an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand betragen aktuell (April bis Juni 2016):
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 12,31 Cent/kWh
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 11,97 Cent/kWh
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 100 Kilowatt 10,71 Cent/kWh
Auch wenn die Vergütungssätze im Laufe der Jahre gesunken sind, gibt es weiterhin einige Vorteile, die für die Investition Kleinanlage sprechen: Vor allem für den Eigenverbrauch rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage hervorragend, schließlich senkt der aus Tageslicht produzierte Strom den Verbrauch beim Energieversorger. Die Wirtschaftlichkeit nimmt ab rund 20 Prozent Eigenabnahme überproportional zu. Mit Speichersystemen geht außerdem keine gewonnene Energie verloren. Inzwischen können Photovoltaik-Anlagen außerdem mit modernen Heizungssystemen kombiniert werden und ermöglichen es so, eine noch größere Rendite zu erwirtschaften.
Fazit
Mit den Augen der Energiebranche betrachtet ist die geplante EEG-Reform der Bundesregierung sicher verbesserungswürdig. Für den Neubau und Betrieb von privaten Photovoltaik-Kleinanlagen ändert sich allerdings nichts – eine solche Anlage bleibt eine Investition, die sich lohnen kann.