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Die engen Fesseln des EEG 2017: Zahlt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auch künftig noch aus? - Elektro Plaggenborg GmbH
Elektro Plaggenborg GmbH

Die engen Fesseln des EEG 2017: Zahlt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auch künftig noch aus?

In den vergangenen Jahren war die Errichtung einer Photovoltaikanlage für viele Eigenheimbesitzer oder Unternehmer ein wichtiges Thema. Schließlich bot sich hier eine gute Möglichkeit, auf umweltfreundliche Weise und mit überschaubaren Investitionskosten die Ausgaben für den eigenen Stromverbrauch zu senken. Darüber hinaus von der Einspeisungsvergütung zu profitieren.

Mit der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat sich die Sachlage nun etwas geändert: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird weiter eingeschränkt. Doch betreffen die Neuregelungen tatsächlich jeden Solaranlagen-Betreiber? Und lohnt sich der Aufbau einer Photovoltaikanlage überhaupt noch?

Ausschreibungspflicht für Einspeisungsvergütung

Am 8. Juli 2016 hat das Bundeskabinett eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Seit dem Inkrafttreten der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften gilt ab 1. Januar 2017, dass die Höhe der Vergütung für erneuerbaren Strom nicht mehr staatlich festgelegt wird. Sie wird vielmehr durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Diese Änderung gilt für alle ab 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlagen. Mit einer Größe von mehr als 750 kWp und macht die Zahlung einer Einspeisungsvergütung von der erfolgreichen Teilnahme an den zwingend vorgeschriebenen Ausschreibungen nötig.

Rahmen des Ausschreibungsprozesses

Im Rahmen des Ausschreibungsprozesses wird dann die jeweilige Höhe des Zahlungsanspruches ermittelt. Nach Bekanntwerden dieser Regelung hat das aufwändige und hinsichtlich der zukünftigen Einspeisungsvergütung in gewisser Weise auch relativ unvorhersehbare Prozedere unter den Interessenten und Betreibern von Photovoltaikanlagen für Beunruhigung gesorgt. Die Besorgnis legte sich jedoch bei vielen Betroffenen schnell wieder. Spätestens als klar wurde, dass Anlagen mit einer Leistung von 750 kWp oder einer geringeren Leistung vom Erfordernis einer Ausschreibungsteilnahme befreit sind. Diese werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des EEG 2017 gefördert werden können, somit war die Angst vor einer deutlich reduzierten oder gar ganz wegfallenden Einspeisungsvergütung vom Tisch.

Selbstnutzer profitieren am meisten

Insbesondere, wenn Sie den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom selbst nutzen. Somit genießen Sie auch nach dem Inkrafttreten des EEG 2017 einige Vorteile. So müssen Sie beispielsweise für eine kleine Anlage auf dem Hausdach mit einer Größe von bis zu 10 kWp auch weiterhin keine EEG-Umlage zahlen. Wenn Sie den erzeugten Strom selbst nutzen. Erst bei einer Größe von mehr als 10 kWp müssen Sie 40 Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage auf Ihren Eigenverbrauch entrichten. Grundsätzlich gilt daher: Je höher Ihr Eigenverbrauchsanteil ist, desto lohnenswerter sind die Einrichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage. Nicht zu vergessen sind zudem die positiven Auswirkungen des Betriebs einer Photovoltaikanlage auf den Umweltschutz.

Viele Menschen unserer Zeit sind sehr daran interessiert, ganz persönlich einen Beitrag zum Erhalt einer gesunden Natur zu leisten. Hier bietet Solarstrom eine hervorragende Möglichkeit sich diesbezüglich zu engagieren. Auch die Unabhängigkeit von kommerziellen Netzbetreibern spricht für Photovoltaikanlagen. Steigende Energiekosten und das Preisdiktat der großen Stromkonzerne lassen sich auf diese Weise wirkungsvoll umgehen beziehungsweise reduzieren.

Die Anschaffung lohnt sich auch 2017 noch

Trotz geänderter Einspeisungsvergütung lässt sich sagen: Auch im Jahr 2017 ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage in vielerlei Hinsicht wirtschaftlich. Wer sich eine auf seine persönlichen Bedürfnisse möglichst genau zugeschnittene Anlage projektieren und errichten lässt und dabei auf hochwertige Module und moderne Anlagentechnik setzt. Kann seine eigenen Energieausgaben deutlich reduzieren und selbst bei fremdfinanzierten Anlagen mit ein wenig Geschick weitgehend kostenneutral bleiben. Insbesondere können dabei Betreiber profitieren, die viel vom erzeugten Strom selbst verbrauchen. Denn der mit einer guten Photovoltaikanlage produzierter Strom ist in der Regel nur etwa halb so teuer, wie Strom aus dem öffentlichen Netz kommerzieller Anbieter. Daher zahlt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auch 2017 noch aus.

 

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